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Elternbeitrag und Rechtsanspruch Offene Ganztagsschule (OGS)

Rechtsanspruch OGS

Kinder in Nordrhein-Westfalen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS). Dieser Rechtsanspruch gilt für alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und stellt sicher, dass sie eine qualifizierte Betreuung, Förderung und gemeinsame Aktivitäten innerhalb der Schule erhalten.

Der Rechtsanspruch bedeutet, dass für alle Kinder ein OGS-Platz zur Verfügung gestellt wird, wenn ein entsprechender Bedarf angemeldet wird.
Der Rechtsanspruch wird ab dem 01.08.2026 aufbauend erfüllt. Das bedeutet, dass im Schuljahr 2026/27 nur die ersten Klassen, im folgenden Schuljahr die ersten und zweiten Klassen und so weiter einen Rechtsanspruch haben. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann alle Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch.

OGS-Elternbeitrag

Gemäß dem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ist für den Betrieb der Offenen Ganztagsschule von den sorgeberechtigten Personen ein Elternbeitrag zu zahlen. Die Gemeinde Schlangen als Schulträger setzt diesen fest.  Grundlage für die Berechnung ist die gültige Elternbeitrags-Satzung der Gemeinde Schlangen.

An der Grundschule Schlangen werden zwei Betreuungsmodelle angeboten: die OGS (Offene Ganztagsschule) und die VG (Verlässliche Grundschule). Der VG-Beitrag wird vom Träger der Betreuung, Förderverein Grundschule Schlangen e.V., erhoben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Förderverein.

Sowohl der Elternbeitrag für die OGS, als auch der Beitrag zur VG-Betreuung wird vom Förderverein der Grundschule Schlangen eingezogen. 

Von der OGS-Anmeldung zur Elternbeitrags-Höhe

Zunächst melden die sorgeberechtigten Personen ihr Kind bei der OGS an. Alle sorgeberechtigen Personen, deren Kinder für einen OGS-Platz angemeldet sind, erhalten vom Schulträger Gemeinde Schlangen, Fachbereich 40 – Abteilung Bildung, ein Anschreiben mit Informationen für die einzureichenden Dokumente. Dieses Anschreiben wird im Frühjahr versendet.

Die Einkommensnachweise und die ausgefüllte, unterschriebene „Erklärung zum Elternbeitrag“ müssen bei der Gemeinde Schlangen, FB 40 / Bildung eingereicht werden. 

Sie können die Dokumente digital als gut leserlichen Scan/Foto per E-Mail senden an schlgmnd-schlngnd.

Alternativ können die Unterlagen als Kopie im Briefkasten der Gemeinde Schlangen eingeworfen werden. Der Briefkasten befindet sich direkt links neben dem Eingang zum Rathaus, Kirchplatz 6, 33189 Schlangen. Bitte die Dokumente in einem beschrifteten Umschlag mit dem Wortlaut "FB 40 / Bildung" einwerfen.

Der Elternbeitrag beträgt 3,2 % vom bereinigten Jahreseinkommen. Für die Berechnung des Elternbeitrags wird stets das Brutto-Jahreseinkommen zugrunde gelegt, das vor dem jeweiligen Schuljahr liegt, in dem das Kind die OGS besucht. Aus diesem Grund müssen die aktuellen Einkommensunterlagen jährlich neu eingereicht werden.

Die sorgeberechtigten Personen erhalten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen einen Bescheid über die Höhe des festgesetzten Elternbeitrags von der Gemeinde Schlangen. Bei fehlenden Unterlagen wird automatisch der Höchstbeitrag festgesetzt.

Der Förderverein der Grundschule Schlangen nimmt anschließend Kontakt mit den betreffenden Personen auf, informiert über das Einzugsverfahren und zieht den Elternbeitrag ein.

Dokumente zum Download

FAQ – Hinweise und häufig gestellt Fragen zur Erhebung des Elternbeitrages