Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln in unserer Datenschutzerklärung aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (OpenStreetMap). Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in der Datenschutzerklärung ändern oder widerrufen.

Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Rechtsanspruch

Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt dann zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Ganztagsschulen bieten an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot von mindestens sieben Zeitstunden und ein Mittagessen an. Außerdem werden außerunterrichtliche Aktivitäten angeboten, wie Hausaufgabenbetreuung oder bestimmte Arbeitsgruppen. Viele Ganztagsschulen kooperieren mit Vereinen und bieten gemeinsame Freizeitangebote an, zum Beispiel Sport oder Musik.

Gemäß den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen ist für den Betrieb der Offenen Ganz-tagsschule von den sorgeberechtigten Personen ein Kostenbeitrag zu entrichten. Der Kostenbeitrag soll sozial gestaffelt sein und zur Deckung der dem Träger der Offenen Ganztagsschule entstehenden Aufwendungen beitragen. Entsprechend Ihrem Einkommen werden Sie im Rahmen der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Schlangen nach der nachstehenden Beitragstabelle eingestuft.

Dokumente zum Herunterladen