Rechtsanspruch
Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt dann zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.
Ganztagsschulen bieten an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot von mindestens sieben Zeitstunden und ein Mittagessen an. Außerdem werden außerunterrichtliche Aktivitäten angeboten, wie Hausaufgabenbetreuung oder bestimmte Arbeitsgruppen. Viele Ganztagsschulen kooperieren mit Vereinen und bieten gemeinsame Freizeitangebote an, zum Beispiel Sport oder Musik.
Gemäß den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen ist für den Betrieb der Offenen Ganz-tagsschule von den sorgeberechtigten Personen ein Kostenbeitrag zu entrichten. Der Kostenbeitrag soll sozial gestaffelt sein und zur Deckung der dem Träger der Offenen Ganztagsschule entstehenden Aufwendungen beitragen. Entsprechend Ihrem Einkommen werden Sie im Rahmen der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Schlangen nach der nachstehenden Beitragstabelle eingestuft.