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Rechtsanspruch

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt dann zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

In Nordrhein-Westfalen soll der Ganztagsanspruch über Offene Ganztagsgrundschulen erfüllt werden. Dies bedeutet, dass die Betreuung an allen Schultagen über acht Zeitstunden gewährleistet werden muss. Im Rahmen dessen werden neben der Hausaufgabenbetreuung auch  außerunterrichtliche Aktivitäten angeboten. Viele Ganztagsschulen kooperieren mit Vereinen und bieten gemeinsame Freizeitangebote an, zum Beispiel Sport oder Musik.

Gemäß den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen ist für den Betrieb der Offenen Ganz-tagsschule von den sorgeberechtigten Personen ein Kostenbeitrag zu entrichten. Der Kostenbeitrag soll sozial gestaffelt sein und zur Deckung der dem Träger der Offenen Ganztagsschule entstehenden Aufwendungen beitragen. Entsprechend Ihrem Einkommen werden Sie im Rahmen der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Schlangen nach der nachstehenden Beitragstabelle eingestuft.

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